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Hauptsache die Exekutive schnurrt. Wie Moralophobie den Rechtsstaat untergräbt.

Geht es um öffentlich polarisierte Themen wie Migration, stehen derzeit nicht nur die Menschenrechte, sondern gemeinsam mit ihnen auch das Rechtssystem selbst unter zunehmendem Druck. Dessen Funktion, der ungebremsten Ausübung politischer, wirtschaftlicher oder polizeilicher Macht Grenzen und Regeln zu setzen, wird immer öfter in Frage gestellt. Dieser Blogbeitrag diskutiert, wieso Gesellschaft für ihren Zusammenhalt ein funktionierendes Rechtssystem mit Grundrechten für alle ebenso braucht wie ein Minimum an Moral, die für alle gilt. Dies ist ein Beitrag der  Blogreihe »Zusammenhalt und Menschenrechte«.

Illustration: Italic Visual Design

Die Ausbreitung der rassistischen Rhetorik,  Migration zur »Mutter aller Probleme« zu erklären, gefährdet zunehmend Menschen- und Grundrechte. Deutsche Innenpolitiker:innen und Intellektuelle sprechen Menschen das Recht ab, vor Krieg und Verfolgung nach Deutschland fliehen zu dürfen und hier Asyl zu beantragen. Menschenrechte sollen nur noch eingeschränkt gelten, sobald sie Einwanderungskontrolle und Polizeiarbeit schwerer machen. Im Zweifelsfall gilt das reibungslose Funktionieren von Polizeiapparat und Grenzregime als wichtiger. Manche gehen dabei sogar soweit, das Rechtssystem in Frage zu stellen, wenn sie wie der deutsche Innenminister Dobrindt beginnen, Gerichtsurteile gegen ihre Grenzabschottungsmaßnahmen offen zu ignorieren. Der Rechtstaat gerät also unter Druck, nicht nur in Ländern wie Ungarn, Israel und den USA, die schon auf dem Abstieg in die klerikale Autokratie sind, sondern auch im demokratischen Teil der EU.

Auch in anderen Bereichen als der Migrationskontrolle werden Grundrechte angegriffen. Innenministerien oder die Überwachungsindustrie attackieren Freiheitsrechte in Regelmäßigkeit, wenn sie ihren institutionellen Interessen im Weg stehen. Polizeigesetzänderungen etwa schränken die Versammlungsfreiheit ein. Und die immer neuen Versuche, eine Massenüberwachung der privaten digitalen Kommunikation aller Bürger:innen einzuführen, hebeln die Unschuldsvermutung und das Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung aus. Dabei werden diese Angriffe zwar regelmäßig von höchsten Gerichten kassiert, wie bei der Vorratsdatenspeicherung. Innenpolitiker:innen und Polizeilobbyist:innen unternehmen trotzdem immer neue Anläufe, auch die derzeitige Regierungskoalition. In immergleichen Kampagnen instrumentalisieren sie Einzelfälle, ignorieren wissenschaftliche Erkenntnisse und stellen Grundrechte als lästige Hindernisse für ihr Handeln dar.

Von Moralismuskritik zur Anti-Moral

Die Angriffe auf das Recht werden nicht selten mit der Kritik am »Moralismus« verbunden. So schwingt der Vorwurf der moralischen Übertreibung in der deutschen Migrationsdebatte mit, wenn dazu aufgerufen wird, die Menschenrechte lockerer zu handhaben als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Und die Gegner:innen einer freundlichen Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen hantieren schon lange mit dem Schimpfwort »Gutmensch« – sie meinen es als Vorwurf, die Hilfsbereiten seien zu gut, also letztlich zu moralisch. Das ist inhaltlich nicht so weit davon entfernt, dass der amerikanische Präsident gegen »activist judges« hetzen lässt.

Vor allem aber zeigt sich hier dasselbe Muster wie bei den Angriffen auf Grundrechte und das Rechtssystem: Moralismuskritiker:innen stellen in vielen Fällen nicht nur bestimmte moralische Argumente in Frage, sondern auch die Moral als Ganze. Wer andere als »Gutmenschen« beschimpft, hält es für falsch, gut zu handeln oder zu sein. Er agiert anti-moralisch, er ist Teil dessen, was Jörg-Uwe Albig als neue Welle von »Moralophobie«  bezeichnet hat. Es scheint, als ob Macchiavelli, Nietzsche und Schmitt mit ihren Rechtfertigungstheorien für Macht und Willkür wieder zu Leitfiguren werden: Amoralität, Freund/Feind-Denken und die Faszination für den Ausnahmezustand feiern fröhliche Urständ. Donald Trump dürfte das prägnanteste Beispiel dafür sein, dass man mit offener Ablehnung jeder moralischen Norm, die sein Handeln als Milliardär, Unternehmer und sexistischer Mann einschränken könnte, Wahlen gewinnen kann.

Warum wird Moralismus kritisiert?

Dabei ist nicht jede Moralismuskritik problematisch. Manche wollen bloß nicht, dass überzogene moralische Forderungen gestellt werden, etwa dass ihnen persönlich jemand vorwirft, wenn sie Fleisch essen. Nicht selten aber behaupten Moralismuskritiker:innen, dass ganze Bereiche der Gesellschaft der Geltung von Moral entzogen wären, zum Beispiel die Politik oder die Wirtschaft. Das ist schon inhaltlich falsch, wenn man annimmt, dass jedes Handeln am Ende moralisch begründet werden können muss. Vor allem aber dient diese Form der Moralismuskritik einem Zweck. Sie soll Kritik an kritikwürdigen Handlungen und Zuständen unterbinden. So will sich die Politikerin nicht kritisieren lassen, dass sie Geflüchtete in Unrechtsregime abschieben oder im Mittelmeer ertrinken lässt, und der Unternehmenschef nicht dafür, dass sein Reichtum auf Ausbeutung, Armut und Umweltzerstörung beruht. Lange Zeit richtete sich der Moralismusvorwurf vor allem gegen alles, was konservativen Kulturkämpfern als »politically correct« oder »woke« galt, also Kritik an rassistischer oder sexistischer Diskriminierung. Dabei blieb es aber nicht. Mehrere Desinformationskampagnen später (»Veggie-Day«, »Klimaterror«, »Genderwahnsinn«, »Heizungshammer«, »Cancel Culture«) ist es hierzulande gelungen, das integrierte Feindbild eines »ideologischen« grün-woken Tugendterrors zu etablieren. Die Menschen dürften angeblich nicht mehr essen, reden oder Auto fahren, wie sie wollten, und das reibungslose Funktionieren von Verwaltung, Polizei und freiem Markt werde gestört. Dabei räumen die Tugendkritiker:innen der Willkür des Subjekts und den Systemdynamiken höhere Priorität ein als der moralischen Reflektion darüber, dass Handeln Folgen hat, für die Verantwortung übernommen werden muss.

Dabei gibt es einen Unterschied zu den Angriffen auf Grund- und Menschenrechte. Hinter Moralismuskritik steckt oft auch die Projektion eigener Defizite auf andere: Als die wirkliche »Sprachpolizei«, die autoritäre »Sprachverbote« erlassen hat, erwiesen sich am Ende die Gegner gendergerechter Sprache, von Landesministerien bis zum Kulturstaatsminister des Bundes. Ähnlich verhält es sich mit dem Ideologievorwurf. So sind es gerade Anhänger:innen der Ideologien des Karnismus und der fossilen Automobilität, welche jede Kritik an Fleischkonsum und der Verbrennung fossiler Rohstoffe als »ideologisch« abtun.

Zusammenhalt durch Recht und Moral

Warum müssen solche Moralismuskritiken und Angriffe auf das Rechtssystem kritisiert werden? Weil moderne Gesellschaft nicht funktioniert und auch nicht institutionell, sozial und diskursiv zusammenhalten kann, wenn in ihr keine Menschenrechte und Grundrechte gelten und wenn die Menschen in ihr sich nicht auf grundlegende Moralität einigen können. Die Justiz ist wegen ihrer starken inneren Regelhaftigkeit ziemlich stabil und lässt sich nicht von heute auf morgen abschaffen, wie es manche gern hätten. Auch wenn sie weit vom Ideal entfernt ist, allen Menschen ohne Ansehen von Schichten- oder Klassenzugehörigkeit die gleichen Rechte zu gewährleisten, bleibt sie eine Kontrollinstanz zur Regulierung der willkürlichen und ungezügelten Entfaltung politischer, administrativer oder wirtschaftlicher Macht. Aber diese Kontrollinstanz lebt letztlich von den Leuten, die sie tragen. Wenn diesen in Zweifelsfällen ein moralischer Kompass fehlt, wird auch die Justiz versagen. Die Funktionsfähigkeit regelgeleiteter Kontrollinstanzen wie der Justiz ist aber umso wichtiger, weil gerade in Führungsetagen von Politik, Exekutive oder Wirtschaft eine innere moralische Motivation, rechtskonform zu handeln und sich an Zusammenhalt und Gemeinwohl zu orientieren, systematisch nur eine untergeordnete Rolle spielt. Das erwächst aus der autoritären Eigenlogik dieser Institutionen und aus soziopathischen Tendenzen, die Macht mit sich bringt.

Damit ist nicht gemeint, dass allein moralische Werte und Normen gelten sollen. Die Rechtsordnung folgt Rechtsprinzipien. Doch sie ruht auf Grundgesetzen, Verfassungen und seit Mitte des 20. Jahrhunderts auch Menschenrechtskonventionen, insofern sich die Einzelgesetze in letzter Instanz immer auf ihre Passung zu diesen prüfen lassen müssen. Und diese Grundgesetze bestehen in ihren wesentlichen Teilen letzlich aus ethischen Maximen wie der Wahrung der Menschenwürde in Artikel 1 GG. Moralphilosophisch betrachtet [1], bleiben die Rechtsprinzipien dabei inhaltlich autonom und werden nicht direkt aus dem moralischem Grundprinzip abgeleitet. Aber sie sind eben nur insoweit legitim, als ihre Anwendung dem Grundprinzip gerecht wird.

Es geht hierbei nicht um alltagsweltliche Moralfragen wie die von Moralismuskritiker:innen oft beklagten, ob man Fleisch essen, fliegen oder diskriminierende Sprache benutzen darf. Es geht um die wenigen, aber grundsätzlichen Maximen wie die der unteilbaren und prinzipiell gleichen Würde aller Menschen, oder die, so zu handeln, dass man niemandem schadet oder sogar: dass man die Konsequenzen des eigenen Tuns auch selbst ertragen würde. Moral stellt eine Sinnstruktur zur Handlungsevaluation bereit, sie strukturiert und begründet geteilte Werte. Diese Grundlagen sind nicht nur für die Rechtsordnung, sondern auch für den Zusammenhalt einer Gesellschaft zentral. Zusammenhalten können ihre Mitglieder nur dann, wenn sie sich über die moralischen Grundregeln des gegenseitigen Handelns einig sind. Ohne eine solche moralische Basis lässt sich Zusammenhalt nur von oben und auf die althergebrachte Weise herstellen, mit Gewalt in allen Formen.

Werden die moralischen Grundlagen in Frage gestellt, zum Beispiel mit der Relativierung der Menschenrechte von Geflüchteten, ist ein Prozess in Gang gesetzt, der sich letztlich gegen alle Mitglieder der Gesellschaft richten kann: Auf die Relativierung der Menschenrechte von Nichtstaatsbürger:innen folgt die Relativierung der Grundrechte bestimmter innerstaatlicher Gruppen; von dort ist es nur ein kleiner Schritt dahin, die Grundrechte aller Bürger:innen gegenüber dem Staat in Frage zu stellen; und am Ende ist die Rechtstaatlichkeit selbst nur noch im Weg. Diese Abschaffung des Rechts, Rechte zu haben, ist nach Hannah Arendt ein zentrales Element zur Etablierung totaler Herrschaft.

Kein Grund für Pessimismus

Geschichte und Gegenwart sind aber auch voller Beispiele für Gegenbewegungen, die den Zusammenhang von Recht, Moral und Zusammenhalt zum Leben erwecken. Für viele kamen etwa die Proteste gegen den korrupten serbischen Staat unerwartet. Dort hatte die radikale Rechte an der Macht das getan, was sie immer als erstes tut: ungebremste Korruption in Gang setzen und dafür Kontrollinstanzen wie Opposition, Zivilgesellschaft, Justiz und Presse ausschalten. Aber vielleicht aus genau diesem Grund konnten sich die Proteste in Serbien mit ihrer simplen Forderung nach »rule of law« so weit ausbreiten. Mit ihrer gemeinsam auf die Straßen getragenen Forderung nach einem Rechtssystem, in dem alle die gleichen Rechte haben, zeigen sie Potenzial für einen ganz anderen Zusammenhalt, der durchaus eine globale Perspektive hat.


[1] Tim Henning: Wann geht dein falsches Handeln mich etwas an? Moralischer Antimoralismus in Kants Rechtslehre. In: Kritik des Moralismus. Hgg. v. Christian Neuhäuser/Christian Seidel. Berlin: Suhrkamp 2020, S. 273-299


Dr. habil. Mathias Berek koordiniert am FGZ das Themenfeld D: Kulturelle Dynamiken des Zusammenhalts, und forscht aktuell zu Culture Wars und Moralismuskritik.

 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Mathias Berek (11. September 2025). Hauptsache die Exekutive schnurrt. Wie Moralophobie den Rechtsstaat untergräbt. Zusammenhalt begreifen. Abgerufen am 12. Mai 2026 von https://doi.org/10.58079/14mn2


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